Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Besteller abgeschlossenen Verträge.
2. Besteller im Sinne dieser Bedingungen können nur Unternehmer im Sinne der §§ 310 I, 14 BGB sein.
3. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden durch sowie Zusagen von Mitarbeitern des Verkäufers sind nur gültig, wenn die Geschäftsführung ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
II. Vertragsschluss
1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Für Bestellungen über das Internetportal „SCHOENBERGER DIY“ gelten folgende Regelungen:
a. Vorherige Registrierung
Der Besteller hat sich vor der erstmaligen Bestellung im Online Shop zu registrieren und seine Unternehmereigenschaft durch Übersendung der entsprechenden Dokumente, Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein, nachzuweisen. Nach Überprüfung der Unterlagen wird ihm der Verkäufer den Zugang zum geschützten Kaufportal freischalten.
b. Vertragsschluss im Internet
Die Angebote des Verkäufers im Online Shop sind unverbindliche Katalogangebote. Nach Eingabe der zur Bestellung erforderlichen Angaben und durch Anklicken des Feldes „Bestellen“ als letzten Schritt des Bestellvorgangs, gibt der Besteller ein verbindliches Bestellangebot zum Kauf der jeweiligen Ware ab. Der Besteller hat dabei die Möglichkeit, seine Eingaben vor dem abschließenden Anklicken des Feldes „Bestellung bestätigen“ noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Hierzu muss er einfach nur den jeweiligen Link „Bearbeiten“ neben den zu ändernden Angaben auswählen. Der Verkäufer bestätigt per E-Mail unverzüglich den Eingang der Bestellung. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese Bestätigungsemail keine verbindliche Annahme der Bestellung. Ein Kaufvertrag kommt erst mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Verkäufers per E-Mail und/oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Sollte innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung keine verbindliche Annahme der Bestellung oder Lieferung der Ware erfolgt sein, ist der Besteller nicht mehr an sein Angebot gebunden.
III. Auftrag
1. Gegenstand des Auftrages ist die ordnungsgemäße Herstellung und/oder Lieferung der Ware im jeweils vereinbarten Umfang.
2. Wenn über die reine Lieferung einer Ware hinaus eine Herstellung der Ware geschuldet ist, sind für die Ausführung des Auftrages verbindlich:
– die vom Besteller abgezeichneten Konstruktionszeichnungen des Verkäufers, sofern erstellt und/oder
– die im Auftrag festgeschriebenen Maße.
Dabei behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Vor Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung des Verkäufers.
IV. Preise
1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschlands netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zeit 19%, exklusive der Transportverpackungs- und Versandkosten ab Werk.
2. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands gilt:
Es wird seitens des Verkäufers keine Umsatzsteuer erhoben. Die Steuerschuld geht gemäß § 13b UstG auf den Empfänger über.
Zölle, Konsulatsgebühren und sonstige erhobene Steuern, Abgaben, Gebühren, die durch Gesetze und Vorschriften mit Geltungsbereich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedingt sind, sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Der Ausweis der Versandkosten erfolgt gesondert nach Länge und Gewicht. Ebenso werden die Preise für die Transportverpackung, sofern diese anfällt, gesondert ausgewiesen.
4. Werden abweichend vom Gegenstand des Auftrages Änderungen der bestellten Ware erforderlich, die vom Besteller nachträglich gewünscht werden, so bleibt dem Verkäufer eine Preisänderung bzw. Preisanpassung des vereinbarten Preises vorbehalten. Der Verkäufer behält sich weiter das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere von Materialpreisänderungen eintreten. Dies wird der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
V. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung per Vorauskasse, Nachnahme, Pay-Pal und Kreditkarte ist jederzeit möglich. Für Neukunden und bei Zahlungswunsch per Rechnung gilt: Wir arbeiten mit einem Warenkreditversicherungsunternehmen zusammen. Dieses versichert unsere Forderung gegenüber einem Käufer bei positiver Bonitätsanfrage. Entsprechend erfolgt eine Lieferung auf Rechnung erst nach positiver Bonitätsabfrage.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels fallen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank an. Daneben werden für jede Mahnung 5,00 € fällig. Wir sind darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Warenlieferungen bis zum Ausgleich der Rechnungsforderung zurückzubehalten.
3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Bei Fremdwährungen gilt immer der Wechselkurs zu dem Tag, an welchem die Zahlungsleistung erbracht wurde.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen seitens des Käufers zudem nur ausgeübt werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis und einer daraus resultierenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung beruhen.
VI. Lieferung
1. Die angegebenen Lieferzeiten stellen einen Richtwert dar und gelten im Sinne von ca. Fristen als nur annähernd vereinbart. Bei Zahlungen im Wege der Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang, bei Nachnahme unverzüglich sowie bei Rechnungslegung nach positiver Bonitätsanfrage (vgl. Zier V.1)
2. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung.
3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die die Lieferung verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Besteller unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Der Verkäufer ist sodann berechtigt, eine Nachfrist von sechs Wochen in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Teile vom Auftrag zurücktreten.
4. Sollte dem Verkäufer eine Lieferung an den Käufer wegen nicht erfolgter Selbstbelieferung und/oder höherer Gewalt unmöglich sein, behält sich der Verkäufer das Recht zum Rücktritt vor. Das Rücktrittsrecht kann vom Verkäufer nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert und ihm bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
5. Die Abholung der Waren, soweit vorrätig, beim Verkäufer vor Ort ist möglich.
6. Der Gefahrübergang erfolgt gemäß § 447 BGB mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Transportunternehmen.
7. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt. Für eine Nachlieferung fallen zusätzliche Versandkosten nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
9. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine Frist zur Abnahme gesetzt hat, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
10. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, gemäß Ziffer VI.9, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt neben dem Nachweis eines geringeren Schadens ebenso ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer gar kein Schaden entstanden ist.
11. Der Verkäufer haftet für einen von ihm zu vertretenden Lieferverzug im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
VII. Gewährleistung/Haftung
1. Die Sachmangelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang.
2. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft hat der Besteller den Obliegenheiten des § 377 HGB nachzukommen, also die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Bei unterlassener bzw. verspäteter, d.h. nicht unverzüglicher, Anzeige gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, sonst gelten diese bei unterlassener bzw. verspäteter Anzeige ebenfalls als genehmigt.
3. Bei einem Mangel der Kaufsache sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Besteller hat dem Verkäufer eine angemessene Frist, variierend nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, jedoch nicht unter 7 Tagen, für die Nacherfüllung einzuräumen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Verkäufer hat im Rahmen der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache weder den etwaigen Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau der mangelfreien Sache vorzunehmen. Im Fall der Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
4. Wenn die Nachbesserung im Sinne des § 440 BGB fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung begehren.
5. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten, also solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Besteller vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise bei den diesen AGB zugrundeliegenden Handelsgeschäften entstehenden Schaden beschränkt.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Rahmen eines Lieferregresses gemäß §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
VIII. Rücktritt
1. Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit bei der Ausführung des Auftrages festgestellt wird, dass der Auftrag aus bei Auftragserteilung nicht voraussehbaren technischen und/oder kalkulatorischen Tatsachen, welche vom Besteller nicht oder nicht vollständig bei Auftragserteilung mitgeteilt wurden, nicht bzw. nicht wie vereinbart zu realisieren ist.
2. Vom Besteller geleistete Anzahlungen sind bei Vertragsrücktritt gemäß Zi.1 dem Besteller vom Verkäufer zurückzuerstatten, abzüglich der bisherigen Aufwendungen des Verkäufers.
3. Ergibt sich während der Erstellung der Ausführungszeichnungen oder während des Baus einer Anlage, dass aus Sicherheitsgründen Änderungen der Konstruktion nötig sind, dann kann der Verkäufer dieses ohne vorherige Rücksprache mit dem Besteller ausführen, auch wenn diese Mehrarbeiten den Kaufpreis wesentlich erhöhen.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
2. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung mit Fristsetzung nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne weitere vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Der Besteller hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter, insbesondere einer Klage nach § 771 ZPO, entstehen.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt dem Verkäufer jedoch die Forderungen in Höhe des mit ihm vereinbarten Rechnungsendbetrags (inkl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Kunden oder sonstigen Dritten erwachsen; wobei diese Abtretung unabhängig davon gilt, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Von dieser Befugnis wird der Verkäufer jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Sobald der Besteller in Zahlungsverzug ist oder er einen Antrag auf Erhöhung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt, kann der Verkäufer verlangen, dass ihm alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitgeteilt werden, die Schuldner über die Abtretung durch den Besteller in Kenntnis gesetzt werden und der Besteller ihm alle für den Einzug und die Durchsetzung erforderlichen Dokumente und Informationen übergibt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Ust.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Ust.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
7. Der Besteller tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
X. Schlussbestimmungen, Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen, soweit beide Vertragspartner im Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bewirkt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich.
Stand 01.01.2015
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